Hornissennest beseitigen
Schnell kann ein Hornissennest im Wohnbereich oder im Garten zum Ärgernis werden. Das Hornissennest beseitigen kann man allerdings nicht so ohne Weiteres, weil die relativ selten vorkommenden Insekten unter Artenschutz stehen. Werden konkrete Gefahren nachgewiesen, kann die jeweilige obere Naturschutzbehörde dazu eine Sondergenehmigung erteilen – selbst etablierte Schädlingsbekämpfer müssen sich an diese Regelung halten. Via Sondergenehmigung autorisieren die Behörden betroffene Hauseigentümer, das jeweilige Hornissennest umsiedeln zu lassen. Das Hornissennest zu beseitigen bzw. umzusiedeln ist dann eine Aufgabe für professionelle Schädlingsbekämpfer.
Ein Hornissennest beseitigen
Scheu sind Hornissen und dem Menschen gegenüber nicht aggressiv – zumindest, wenn sich die Hornissen nicht bedroht fühlen. Deshalb besteht eine zwingende Notwendigkeit zum Hornissennest beseitigen lediglich innerhalb akuter Gefahrensituationen – beispielsweise wenn sich Kleinkinder oder Allergiker im unmittelbaren Umfeld aufhalten. Befindet sich das Nest wie relativ oft in einem Rollladenkasten der Wohnung oder des Hauses, muss man das Hornissennest beseitigen. Siedeln die Insekten allerdings weder an stark frequentierten Durchgängen und Wegen noch in unmittelbarer Nähe des menschlichen Wohnbereichs, sollte der Bereich schlichtweg gemieden werden. Im nachfolgenden Herbst wird die Population selbstständig aussterben.
Wenn sich das Hornissennest aber in unmittelbarer Nähe zum Menschen befindet, können sich akute Gefahrensituationen herausbilden, die sofortiges Handeln notwendig machen. Wird das Hornissennest unfachmännisch angetastet, erhöhen sich die akuten gesundheitlichen Gefahren für Menschen im Umfeld beträchtlich. Denn die ansonsten friedfertigen Hornissen werden ihr Nest aggressiv verteidigen.
Hornissennest beseitigen im Winter
Die ausgeprägten Frostperioden des Winters sind die einzigen Zeiträume, in denen Hornissennester gefahrlos entfernt werden können. Wer ein besiedeltes Nest zu anderen Jahreszeiten beseitigen will, setzt sich großen gesundheitlichen Gefahren aus, weil die Hornissen jeden Angreifer sofort attackieren werden. In der Winterszeit dagegen sind die Nester unbewohnt; mit allen notwendigen Unfallsicherungsmaßnahmen kann auch ein Laie ein altes und ausgestorbenes Hornissennest beseitigen.
Außerhalb des frostigen Winters kann man ein Hornissennest nur dann beseitigen, wenn die entsprechenden Gefahren nachgewiesen und die gesetzlichen Bedingungen eingehalten werden können.
Schrittweise handeln
? Zunächst sollten hieb- und stichfeste Argumente für eine dringende Notwendigkeit zum Hornissennest entfernen gesammelt werden.
? Ein Nachweis konkreter Gefahren muss erbracht werden. Damit wendet man sich an die zuständige Umweltbehörde. Die Behörde wird die individuellen Interessen gegen die Belange des Naturschutzes abwägen und ggf. eine Sondergenehmigung zum Hornissennest entfernen ausstellen.
? Wer nun über die notwendige Sondergenehmigung verfügt, wendet sich an einen Schädlingsbekämpfungsbetrieb und vereinbart eine Umsetzung des Hornissenvolkes. Alternativ kann auch die örtliche Feuerwehr kontaktiert werden, um das Nest von Ort und Stelle zu entfernen.
? Jetzt wird der Termin mit dem Schädlingsbekämpfer oder mit der Feuerwehr vereinbart, die das betreffende Hornissennest professionell und gefahrlos umsiedeln werden.
? Ein Nachweis konkreter Gefahren muss erbracht werden. Damit wendet man sich an die zuständige Umweltbehörde. Die Behörde wird die individuellen Interessen gegen die Belange des Naturschutzes abwägen und ggf. eine Sondergenehmigung zum Hornissennest entfernen ausstellen.
? Wer nun über die notwendige Sondergenehmigung verfügt, wendet sich an einen Schädlingsbekämpfungsbetrieb und vereinbart eine Umsetzung des Hornissenvolkes. Alternativ kann auch die örtliche Feuerwehr kontaktiert werden, um das Nest von Ort und Stelle zu entfernen.
? Jetzt wird der Termin mit dem Schädlingsbekämpfer oder mit der Feuerwehr vereinbart, die das betreffende Hornissennest professionell und gefahrlos umsiedeln werden.